Information zu Änderungen bei der Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer - Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates

Die Zollverwaltung übernimmt mit Wirkung ab 30.01.2014 die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von den bisher zuständigen Finanzämtern. Mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch die Zollverwaltung am 30.01.2014 wird das bisherige Lastschriftverfahren durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates abgelöst. Das SEPA-Mandat ist für jeden Zulassungsvorgang auszufüllen! Ohne Vorlage eines SEPA-Mandates mit den Originalunterschriften des Halters oder gesetzlichen Vertreters und des Kontoinhabers ist keine Zulassung möglich!
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Mandates im Kreis Steinfurt und weitere Informationen unter der Rubrik Mitgliederinformation/Formulare.

zurück