Förderung von E-Lastenfahrrädern

Um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten und damit auch die Luftqualität zu verbessern, fördert das Bundesministerium künftig die Anschaffung von E-Lastenfahrräder. Die neuen Förderbedingungen treten am 1. März 2021 in Kraft und helfen Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik.

Der Bund fördert die Anschaffung von:

  • E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs)
  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger)

für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • kommunale Unternehmen (Unternehmen mit kommunaler Beteiligung)
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechtes
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Voraussetzung

  • serienmäßig und fabrikneu
  • Nutzlast: mindestens 120 kg
  • Transportmöglichkeiten verhanden, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad

Förderhöhe

  • 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
  • maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf der → Internetseite des BMU.

 

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